Häufige Fragen
Antworten rund um Kfz-Sachverständige, Gutachten, Qualifikation, Honorar und die Mitgliedschaft im VKS – kurz erklärt und fachlich belegt.
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Sachverständige & Gutachten
Was macht ein Kfz-Sachverständiger?
Ein Kfz-Sachverständiger beurteilt unabhängig und objektiv Schäden, Mängel und den Wert eines Fahrzeugs. Er stellt die Schadenursache und den Schadenumfang fest, bewertet Vor- und Altschäden, prüft die Plausibilität eines Schadenhergangs und dokumentiert das Ergebnis beweissichernd in einem Gutachten. Damit schafft er die Grundlage für eine faire Schadenregulierung – gegenüber Versicherern und, wenn nötig, vor Gericht.
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Wer darf sich „Sachverständiger" nennen – und wer darf Gutachten erstellen?
Die Bezeichnung „Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt: Im nicht geschäftlichen Verkehr darf sich grundsätzlich jeder so nennen. Gutachten anzubieten steht jedoch auf einem anderen Blatt. Wer im geschäftlichen Verkehr als „Kfz-Sachverständiger" auftritt, ohne die erwartete Qualifikation nachweisen zu können, verstößt nach ständiger Rechtsprechung gegen das Verbot irreführender Werbung (§ 3 UWG). Die Gerichte setzen als Mindestvoraussetzung eine abgeschlossene Meisterprüfung oder ein Ingenieurstudium voraus (u. a. BGH 1997, Az. I ZR 234/94). Gutachten sollten daher nur nachweislich qualifizierte oder anerkannte Sachverständige erstellen.
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Warum muss der Sachverständige das Fahrzeug persönlich in Augenschein nehmen?
Die Gutachtenerstellung ist eine höchstpersönliche Leistung. Der Sachverständige muss das Fahrzeug selbst in Augenschein nehmen und auf dieser Grundlage sein Gutachten erstellen – das kann er nicht an fachfremde Dritte oder den Kunden delegieren (vgl. § 407a Abs. 2 ZPO; §§ 613, 664 BGB). Nur die persönliche Besichtigung sichert Objektivität, Unabhängigkeit und eine belastbare Beweisdokumentation und reduziert das Risiko von Fehleinschätzungen.
Untergeordnete Zuarbeiten (z. B. das Übertragen von Daten in die EDV) durch Hilfskräfte sind zulässig, solange sie sich nicht auf das fachliche Ergebnis auswirken. #
Untergeordnete Zuarbeiten (z. B. das Übertragen von Daten in die EDV) durch Hilfskräfte sind zulässig, solange sie sich nicht auf das fachliche Ergebnis auswirken. #
Was ist ein Beweissicherungsgutachten – und warum ist es wichtig?
Dem Unfallgeschädigten obliegt die Beweissicherungspflicht: Er muss seinen Schaden nachweisbar dokumentieren, um seine Ansprüche durchsetzen zu können. Mit einem Beweissicherungsgutachten, das ein unabhängiger und qualifizierter oder anerkannter Sachverständiger nach persönlicher Inaugenscheinnahme erstellt, erfüllt der Geschädigte diese Pflicht. Fehlt diese Grundlage, kann das bis zum vollständigen Ausfall der Regulierung führen.
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Sind „Fern-", „Live-" oder „Stuhlgutachten" gültige Gutachten?
Nein. Gutachten, die ohne persönliche Inaugenscheinnahme durch einen qualifizierten Sachverständigen zustande kommen – etwa sogenannte Fern-, Live- oder „Stuhlgutachten" – sind nach Auffassung des VKS kein Beweissicherungsgutachten im Sinne der Rechtsprechung. Juristisch sind sie nicht mehr wert als ein Kostenvoranschlag. Weder Gerichte noch Versicherer müssen ein Gutachten akzeptieren, das in den Kernbereichen nicht vom zuständigen Sachverständigen erstellt wurde.
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Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Mit der Beauftragung schließt der Geschädigte einen Werkvertrag – die Rechnung des Sachverständigen ist zu zahlen. Bei einem Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB). Wichtig: Der eintrittspflichtige Versicherer muss die Kosten eines unqualifizierten Gutachters nicht erstatten. Wer einen anerkannten VKS-Sachverständigen beauftragt, geht dieses Risiko nicht ein.
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Qualifikation & Anerkennung
Welche Voraussetzungen muss ein Kfz-Sachverständiger erfüllen?
Grundlage ist eine abgeschlossene Meister- oder Technikerausbildung im Bereich Fahrzeugtechnik, Karosseriebau oder Kfz-Lackiertechnik (inkl. Kfz-Technikmodul) oder ein einschlägiges Studium (z. B. Dipl.-Ing., Bachelor der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik oder Physik). Hinzu kommen persönliche Voraussetzungen wie geistige und körperliche Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Unbescholtenheit, die erforderliche Fahrerlaubnis sowie allgemeine Bildungsvoraussetzungen mindestens auf Qualifikationsniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens und Deutschkenntnisse auf Niveau GER C1.
Reine Handwerksberufe reichen für die besondere Verantwortung eines Kfz-Sachverständigen nicht aus. #
Reine Handwerksberufe reichen für die besondere Verantwortung eines Kfz-Sachverständigen nicht aus. #
Wie wird man anerkannter Kfz-Sachverständiger beim VKS?
Der Weg ist gestuft: Nach der Bewerbung mit Nachweis der fachlichen Qualifikation folgt die Aufnahmeprüfung durch den verbandseigenen Prüfungsausschuss; wer sie besteht, wird als Ordentliches Mitglied aufgenommen. Innerhalb von zwei Jahren nach der Aufnahme folgt die Anerkennungsprüfung. Mit deren Bestehen darf man sich „anerkannter Kfz-Sachverständiger" nennen. Danach hält jährliche Weiterbildung die Anerkennung aufrecht.
Den Weg zur Anerkennung beschreibt die Seite „Unabhängigkeit & Anerkennung" ausführlich. #
Den Weg zur Anerkennung beschreibt die Seite „Unabhängigkeit & Anerkennung" ausführlich. #
Was bedeutet „persönliche Eignung"?
Zur persönlichen Eignung gehören geordnete Vermögensverhältnisse und persönliche Integrität, die Fähigkeit und Bereitschaft zu unparteiischer und gewissenhafter Tätigkeit, volle Vertrauenswürdigkeit nach den beruflichen und persönlichen Umständen, gesetzestreues Verhalten sowie der Ausschluss widerstreitender Interessen (Interessenkollisionen). Die Annahme oder Zahlung von Provisionen ist mit Eignung und Unabhängigkeit unvereinbar.
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Muss sich ein Sachverständiger regelmäßig fortbilden?
Ja. Über den gesamten Zeitraum seiner Tätigkeit muss sich der Sachverständige gemäß Fortbildungsordnung jährlich wiederkehrenden Weiterbildungsmaßnahmen unterziehen. Diese werden vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt und dokumentiert; bei zertifizierten Sachverständigen kommt die Einreichung von drei Gutachten pro Kalenderjahr zur Prüfung hinzu. So bleibt die Qualifikation nachweislich auf aktuellem Stand.
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Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und DIN EN 16775?
DIN EN ISO/IEC 17024 ist die Norm für die Personenzertifizierung, DIN EN 16775 regelt allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen. Die VKS-Anerkennung lehnt sich an die Regularien der öffentlichen Bestellung und Vereidigung an und erfüllt ergänzend diese Normanforderungen. Akkreditierte Zertifizierungsstellen (z. B. IQ-ZERT, ZAK-Zert, IfS Zert) arbeiten unter Aufsicht der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Eine Zertifizierung ersetzt allerdings weder die öffentliche Bestellung und Vereidigung noch die Anerkennung.
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Wie unterscheidet sich die VKS-Anerkennung von der öffentlichen Bestellung und Vereidigung?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuV) werden von den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern vorrangig für gerichtliche Tätigkeiten bestellt – und zwar nur in begrenzter Zahl. Weil damit der außergerichtliche Bereich nicht abgedeckt war, übernahm der VKS ab 1982 die Qualifizierung und Überwachung nach denselben Maßstäben. Bereits 2007 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Qualifikation der VKS-Sachverständigen der von öffentlich bestellten und vereidigten gleichgesetzt.
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Honorar
Wie wird das Honorar für ein Schadengutachten berechnet?
Das Honorar setzt sich aus einem Grundhonorar zuzüglich fallbezogener Nebenkosten zusammen. Das Grundhonorar richtet sich nach dem Gegenstandswert (der ermittelten Schadenhöhe inkl. Umsatzsteuer). Nebenkosten sind z. B. Fotokosten, Fahrtkosten oder Schreibkosten; Fremdleistungen wie Fahrzeugbewertungs- und Kalkulationssysteme (Audatex, DAT, Schwacke) werden gesondert berechnet, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Das Grundhonorar der Umfrage bezieht sich auf PKW- und Transporter-Standardgutachten bis 3,5 t; für Sonderfahrzeuge gibt es prozentuale Aufschläge.
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Was ist der Gegenstandswert (130-%-Regel)?
Der Gegenstandswert ist die im Gutachten ermittelte Schadenhöhe inklusive Umsatzsteuer. Er wird wie folgt bestimmt:
– Liegen die Reparaturkosten brutto zzgl. Wertminderung bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes brutto, gelten die Reparaturkosten inkl. USt. zzgl. merkantiler Wertminderung.
– Liegen sie über 130 %, gilt der Wiederbeschaffungswert brutto zzgl. Umbaukosten brutto.
Rechtliche oder tatsächliche Kürzungen durch den Versicherer bleiben dabei außer Betracht. #
– Liegen die Reparaturkosten brutto zzgl. Wertminderung bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes brutto, gelten die Reparaturkosten inkl. USt. zzgl. merkantiler Wertminderung.
– Liegen sie über 130 %, gilt der Wiederbeschaffungswert brutto zzgl. Umbaukosten brutto.
Rechtliche oder tatsächliche Kürzungen durch den Versicherer bleiben dabei außer Betracht. #
Was ist die Honorarumfrage 2021 – und warum ist sie maßgeblich?
Die gemeinsame Honorarumfrage 2021 wurde unter Federführung des VKS mit den Verbänden BVK, FSP, inter-expert, BVS, TÜV Süd und CGF durchgeführt – mit über 1.315 Sachverständigen die bislang größte verbandsübergreifende Erhebung. Sie ermittelt einen Honorarkorridor und reagiert auf die BGH-Entscheidungen VI ZR 76/16 (28.02.2017) und VII ZR 95/16 (01.06.2017): Der BGH hat ausdrücklich bestätigt, dass die Honorarumfrage des VKS als Üblichkeitsmaßstab für den Tatrichter herangezogen werden kann. Sie ist damit eine belastbare Grundlage für die Bemessung des erforderlichen Honorars nach § 249 BGB.
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Gibt es einen Honorarrechner?
Ja. Unter „Wissen & Service → Honorarrechner" können Sie den üblichen Honorarkorridor für ein Schadengutachten ermitteln. Der Rechner ist an die gemeinsame Honorarumfrage 2021 gebunden, berücksichtigt Grundhonorar und Nebenkosten sowie Aufschläge für Sonderfahrzeuge und lässt sich als PDF ausgeben. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung, keine rechtsverbindliche Festsetzung.
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Muss der Versicherer das Sachverständigenhonorar erstatten?
Bei einem Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Kosten eines Schadengutachtens grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Beweissicherungsgutachten eines qualifizierten oder anerkannten Sachverständigen handelt. Das Gutachten eines unqualifizierten Anbieters muss der eintrittspflichtige Versicherer nicht erstatten. Ist das Honorar ungewöhnlich hoch, trifft den Sachverständigen zudem eine Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber (vgl. BGH vom 01.06.2017, Az. VII ZR 95/16).
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Der Verband VKS
Was ist der VKS?
Der VKS – Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V. – ist ein Berufsverband unabhängiger und qualifizierter Kfz-Sachverständiger. Er wurde am 8. Dezember 1982 gegründet und nimmt seither eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung und Überwachung von Sachverständigen im außergerichtlichen Bereich ein. Sein Leitgedanke: Vertrauen, Kompetenz, Sicherheit. Die Bundesgeschäftsstelle sitzt in Rennerod.
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Wofür steht der VKS und was leistet er?
Der VKS stellt sicher, dass ausschließlich unabhängige und qualifizierte Kfz-Sachverständige mit nachgewiesener persönlicher Eignung aufgenommen werden. Ein verbandseigener Prüfungsausschuss nimmt die Aufnahme- und Anerkennungsprüfungen ab und überwacht die jährlichen Weiterbildungen. Die Anerkennung durch den VKS garantiert damit ein Höchstmaß an Qualität bei der Gutachtenerstellung. Nach außen vertritt der Verband die Interessen der Sachverständigen gegenüber Politik, Versicherungswirtschaft und Kammern.
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Was sind Bezirksgruppen?
Die Bezirksgruppen sind die regionale Struktur des VKS. Sie bieten Mitgliedern fachlichen Austausch und Ansprechpartner vor Ort und werden von einem Bezirksgruppenvorsitz geleitet. Eine Übersicht der Bezirksgruppen und ihrer Vorsitzenden finden Sie auf den Seiten „Bezirksgruppen" und „Vorstand".
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Wer leitet den VKS?
Der VKS wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt, der den Verband nach außen vertritt und die Ressorts verantwortet – darunter Technik und Qualitätssicherung sowie Schulung und Ausbildung, die gemeinsam den Prüfungsausschuss leiten. Die aktuellen Ansprechpartner und die Bezirksgruppenvorsitzenden finden Sie auf der Seite „Vorstand".
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Wie finde ich einen VKS-Sachverständigen in meiner Nähe?
Über den Sachverständigen-Finder auf dieser Website können Sie anerkannte VKS-Sachverständige nach Region und Fachgebiet suchen. Jedes Profil zeigt Kontaktmöglichkeiten und Schwerpunkte. Den Finder erreichen Sie prominent in der Hauptnavigation.
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Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied im VKS werden?
Mitglied werden können Kfz-Sachverständige, die die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen – insbesondere eine einschlägige Meister-/Technikerausbildung oder ein passendes Studium sowie die persönliche Eignung. Der Einstieg ist gestuft möglich, u. a. als Basis-Mitglied, als Hospitant oder – nach bestandener Aufnahmeprüfung – direkt als Ordentliches Mitglied.
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Wie werde ich Mitglied?
Ihr Weg zur Mitgliedschaft in drei Schritten:
1. Infopaket anfordern oder direkt registrieren und den Aufnahmeantrag stellen.
2. Voraussetzungen und Anerkennung durch den Prüfungsausschuss prüfen lassen.
3. Profil im Sachverständigen-Finder anlegen und sichtbar werden.
Alle Schritte und den Aufnahmeantrag finden Sie auf der Seite „Mitglied werden". #
1. Infopaket anfordern oder direkt registrieren und den Aufnahmeantrag stellen.
2. Voraussetzungen und Anerkennung durch den Prüfungsausschuss prüfen lassen.
3. Profil im Sachverständigen-Finder anlegen und sichtbar werden.
Alle Schritte und den Aufnahmeantrag finden Sie auf der Seite „Mitglied werden". #
Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?
Mitglieder erhalten ein eigenes Profil im öffentlichen Sachverständigen-Finder (mit lokaler Sichtbarkeit und VKS-Siegel) und damit direkte Auftragsanfragen von Geschädigten und Anwälten. Hinzu kommen starke Werkzeuge wie Honorartableau, Honorarrechner, Urteilssammlung und Dokumentencenter, ein interner Bereich mit Rundschreiben und Mustervorlagen, der Austausch in Bezirksgruppen und auf Sachverständigentagen sowie eine starke, neutrale Interessenvertretung.
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Was kostet die Mitgliedschaft?
Die aktuellen Beiträge und die Beitragsordnung erhalten Sie mit dem Infopaket oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle. Fordern Sie dazu einfach das Infopaket auf der Seite „Mitglied werden" an – dort sind auch die weiteren Schritte beschrieben.
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Service & Website
Welche Online-Werkzeuge bietet die VKS-Website?
Öffentlich stehen der Sachverständigen-Finder, der Honorarrechner, die Honorarumfrage, der Ratgeber sowie Positionen und Stellungnahmen zur Verfügung. Mitglieder nutzen zusätzlich einen internen Bereich mit Urteilssammlung, Dokumentencenter, Rundschreiben und Mustervorlagen.
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Wie erreiche ich die Geschäftsstelle?
Die Bundesgeschäftsstelle erreichen Sie telefonisch unter 02664 990950 sowie über das Kontaktformular auf der Kontaktseite. Anschrift: Hauptstraße 80, 56477 Rennerod. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum und auf der Seite „Kontakt".
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Bietet der VKS Seminare und Veranstaltungen an?
Ja. Der VKS bietet Seminare zur Fort- und Weiterbildung sowie Sachverständigentage für den fachlichen Austausch an. Aktuelle Termine finden Sie unter „Aktuelles → Seminare" bzw. „Sachverständigentage".
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