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Ihr Recht auf den eigenen Gutachter

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen weder den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren noch sich auf deren Kürzungssysteme verlassen.

Die Kosten des Gutachtens gehören bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden – sie trägt die eintrittspflichtige Versicherung des Unfallverursachers. Nur bei offensichtlichen Bagatellschäden (als Faustregel: im Bereich weniger hundert Euro) kann ein Kostenvoranschlag ausreichen; im Zweifel klärt das ein kurzes Gespräch mit dem Sachverständigen.

Das eigene Gutachten sichert Ihre Ansprüche: Es dokumentiert den Schadenumfang neutral, beziffert Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert und ist die belastbare Grundlage gegenüber der Versicherung – wenn nötig auch vor Gericht.

Wichtig: Der Sachverständige arbeitet in Ihrem Auftrag und ist allein dem sachgerechten Ergebnis verpflichtet – nicht den Interessen einer Versicherung.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihr VKS-Sachverständiger und Ihr Rechtsanwalt beraten Sie konkret zu Ihrem Schadenfall.