Zum Inhalt springen

Woran Sie einen qualifizierten Sachverständigen erkennen

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt – grundsätzlich kann sich jeder so nennen. Für Sie als Geschädigten ist das riskant: Die Rechnung eines unqualifizierten Gutachters muss die gegnerische Versicherung unter Umständen nicht erstatten, obwohl Sie durch den Auftrag zur Zahlung verpflichtet sind.

Achten Sie deshalb auf nachprüfbare Qualifikation: eine abgeschlossene Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein Ingenieurstudium, die Anerkennung durch einen Berufsverband wie den VKS oder eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle.

VKS-anerkannte Sachverständige haben eine Aufnahme- und eine Anerkennungsprüfung bestanden und weisen jährliche Weiterbildung nach – der verbandseigene Prüfungsausschuss überwacht das laufend.

Ein Warnsignal: Wer Provisionen zahlt oder annimmt – etwa für Vermittlungen –, ist nicht unabhängig. Seriöse Sachverständige arbeiten frei von solchen Verflechtungen.

Alle anerkannten VKS-Sachverständigen finden Sie in unserem Verzeichnis, sortiert nach Region und Fachgebiet.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihr VKS-Sachverständiger und Ihr Rechtsanwalt beraten Sie konkret zu Ihrem Schadenfall.