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Vor- und Altschäden: ehrlich angeben, richtig bewerten

Vorschäden (reparierte frühere Schäden) und Altschäden (nicht reparierte Schäden aus früheren Ereignissen) gehören zu den häufigsten Streitpunkten in der Schadenregulierung. Wer sie verschweigt, riskiert viel: Die Versicherung kann die Regulierung insgesamt verweigern, und vor Gericht drohen verlorene Prozesse.

Geben Sie bekannte Vor- und Altschäden deshalb immer offen an – gegenüber Ihrem Sachverständigen und gegenüber der Versicherung. Was zunächst nachteilig klingt, schützt in Wahrheit Ihren Anspruch.

Ein qualifizierter Sachverständiger grenzt den neuen Unfallschaden technisch sauber von Vorschäden ab, prüft die Plausibilität des Schadenbilds und dokumentiert die Abgrenzung nachvollziehbar im Gutachten. Genau diese Abgrenzungskompetenz unterscheidet den anerkannten Sachverständigen vom bloßen Kostenschätzer.

Sind frühere Reparaturen fachgerecht ausgeführt worden, mindert ein Vorschaden Ihren Anspruch oft gar nicht oder nur wenig – entscheidend ist die fachkundige Bewertung im Einzelfall.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihr VKS-Sachverständiger und Ihr Rechtsanwalt beraten Sie konkret zu Ihrem Schadenfall.