Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied im VKS werden?
Mitglied werden können Kfz-Sachverständige, die die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen – insbesondere eine einschlägige Meister-/Technikerausbildung oder ein passendes Studium sowie die persönliche Eignung. Der Einstieg ist gestuft möglich, u. a. als Basis-Mitglied, als Hospitant oder – nach bestandener Aufnahmeprüfung – direkt als Ordentliches Mitglied.
Wie werde ich Mitglied?
Ihr Weg zur Mitgliedschaft in drei Schritten:
1. Infopaket anfordern oder direkt registrieren und den Aufnahmeantrag stellen.
2. Voraussetzungen und Anerkennung durch den Prüfungsausschuss prüfen lassen.
3. Profil im Sachverständigen-Finder anlegen und sichtbar werden.
Alle Schritte und den Aufnahmeantrag finden Sie auf der Seite „Mitglied werden".
1. Infopaket anfordern oder direkt registrieren und den Aufnahmeantrag stellen.
2. Voraussetzungen und Anerkennung durch den Prüfungsausschuss prüfen lassen.
3. Profil im Sachverständigen-Finder anlegen und sichtbar werden.
Alle Schritte und den Aufnahmeantrag finden Sie auf der Seite „Mitglied werden".
Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?
Mitglieder erhalten ein eigenes Profil im öffentlichen Sachverständigen-Finder (mit lokaler Sichtbarkeit und VKS-Siegel) und damit direkte Auftragsanfragen von Geschädigten und Anwälten. Hinzu kommen starke Werkzeuge wie Honorartableau, Honorarrechner, Urteilssammlung und Dokumentencenter, ein interner Bereich mit Rundschreiben und Mustervorlagen, der Austausch in Bezirksgruppen und auf Sachverständigentagen sowie eine starke, neutrale Interessenvertretung.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die aktuellen Beiträge und die Beitragsordnung erhalten Sie mit dem Infopaket oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle. Fordern Sie dazu einfach das Infopaket auf der Seite „Mitglied werden" an – dort sind auch die weiteren Schritte beschrieben.