Fiktive Abrechnung: Auszahlung statt Reparatur
Sie dürfen sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, statt reparieren zu lassen – worauf Sie dabei achten sollten.
Sie dürfen sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, statt reparieren zu lassen – worauf Sie dabei achten sollten.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, darf unter Bedingungen trotzdem repariert werden – bis zur 130-Prozent-Grenze.
Verschwiegene Vorschäden gefährden den gesamten Anspruch. Ein qualifizierter Sachverständiger grenzt sauber ab – zu Ihrem Schutz.
Auch nach einwandfreier Reparatur bleibt ein Unfallwagen ein Unfallwagen – die merkantile Wertminderung gleicht das aus.